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Blauzunge

Verlängerung der Übergangsregelung

Aufgrund der aufgetretenen Blauzungenfälle gibt es derzeit strenge Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg. Es wurde abermals eine Verlängerung der Übergangsregelung mittels Freitestung vereinbart.

Veröffentlicht am
Tierärztin Nina Siegmund demonstriert auf dem Hof von Familie Bäßler in Markgröningen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Tierärztin Nina Siegmund demonstriert auf dem Hof von Familie Bäßler in Markgröningen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.Koeck

Bezugnehmend  auf die Nachricht vom 21. Februar 2019 teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich bis zum 30.06.2019 verlängert wird.

Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn

  • eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder
  • eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.

Daher wird weiterhin dringend die Impfung in den Beständen empfohlen soweit Impfstoffe verfügbar sind.

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