Verlängerung der Übergangsregelung
Aufgrund der aufgetretenen Blauzungenfälle gibt es derzeit strenge Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg. Es wurde abermals eine Verlängerung der Übergangsregelung mittels Freitestung vereinbart.
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Bezugnehmend auf die Nachricht vom 21. Februar 2019 teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich bis zum 30.06.2019 verlängert wird.
Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn
- eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder
- eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.
Daher wird weiterhin dringend die Impfung in den Beständen empfohlen soweit Impfstoffe verfügbar sind.



