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Tierschutz-Nutztierverordnung

Bundesrat drängt auf artgerechtere Haltung von Hühnern

Der Bundesrat fordert eine artgerechtere Haltung von Junghennen und Masthühner-Elterntieren. Die Länderkammer hat hierzu am 4. November 2016 einen Verordnungsantrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung beschlossen. Damit soll eine einheitliche und verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere sichergestellt werden. Die bislang geltenden Bestimmungen seien zu allgemein und würden den wissenschaftlich belegten Anforderungen an eine artgerechte Haltung nicht gerecht, heißt es in der Begründung der Initiative.

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Genaue Regelungen für Jung und Alt
Genaue Regelungen für Jung und AltAmstutz

Die Änderungsverordnung bestimmt eine Reihe detaillierter Mindestanforderungen für die Haltung von Jungtieren, beispielsweise für das Futter- und Wasserangebot, das Stallklima oder die Betreuung von Junghennen. Außerdem nimmt sie die Masthühner-Elterntiere in den Geltungsbereich der Tierschutz-Nutztierverordnung auf und bestimmt auch für sie zahlreiche Bedingungen für eine artgerechte Haltung, die damit zur Pflicht wird.

Weiteres Verfahren
Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die über deren Erlass entscheidet. Fristen für diese Entscheidung gibt es nicht.

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