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Neonicotinoide: Verbot für Einfuhr und Handel von Wintergetreide-Saatgut

Nach der Eilverordnung vom vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jetzt mit der Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung, die am 23. Juli 2016 in Kraft trat, folgendes verordnet:

Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel, das den Wirkstoff Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam enthält, behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf nicht eingeführt oder in Verkehr gebracht und auch nicht ausgesät werden. Vorhandenes, mit den genannten Wirkstoffen behandeltes Saatgut, kann an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechend behandeltes Saatgut für Wintergetreide einführt oder in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig!

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