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Bioeier

EU-Kommission überprüft Produktion in Deutschland

Laut eines Berichts der "Neuen Osnabrücker Zeitung" von Mittwoch, 7. Oktober, hat Brüssel ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet, die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dabei soll laut des Berichts überprüft werden, ob Deutschland bei der Haltung von Bio-Legehennen gegen EU-Recht verstößt.
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Es seien Informationen von der Bundesregierung angefordert worden. Ei-ne entsprechende EU-Verordnung schreibt vor, dass Eier nur dann als öko oder bio deklariert werden dürfen, wenn sie aus einem Stall mit maximal 3000 Tieren stammen. Ein Beschwerdefüh-rer hatte dem Bericht zufolge beklagt, dass auf deutschen Biohöfen teilweise deutlich mehr als 10. 000 Legehennen untergebracht seien, und damit das Pilotverfahren ausgelöst.

Wie die Zeitung weiter berichtet, seien Gebäude mit mehreren Tausenden Tieren auch in der Biohaltung branchenüblich. Hier seien die Stalleinheiten mit jeweils 3000 Tieren in der Regel aber durch Trennwände unterteilt. Die entsprechende Öko-Verordnung der EU verbietet dies nicht explizit. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) forderte die EU-Kommission auf, in der Bioproduktion eine klare Begrenzung der Zahl von Legehennen oder Masthühnern pro Gebäude vorzunehmen.
 

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