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Umsetzung Arzneimittelgesetz

HIT-Datenbank: Eingabe bis 31. August 2015

Nach einer Information des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) können Tierhalter ab sofort der Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im automatisierten Abrufverfahren in Hi-Tier zustimmen. In der vor kurzem in Kraft getretenen neuen Verordnung zu den arzneimittelrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebe wurde die Möglichkeit eröffnet, dass der Tierhalter die Daten über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit wie bisher selbst über das Internet abrufen kann, der Abruf aber gleichzeitig als durch die zuständige Behörde offiziell zugestellt gilt.
Veröffentlicht am
Rueß

Das MLR teilte ebenfalls mit, dass die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier und damit für die Festlegung des Benachrichtigungsweges durch den Tierhalter für das erste Kalenderhalbjahr 2015 bis spätestens zum 31. August 2015 erfolgen muss (siehe auch BWagrar 31 2015/Seite 29).

Die Länder haben sich entsprechend einer Ländervereinbarung darauf geeinigt, dass die zuständigen Behörden die Frist zur Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit an den Tierhalter einmalig nicht einhalten werden, um ihnen und den Tierhaltern mehr Zeit zur Umsetzung der neuen Verordnung einzuräumen.

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