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Umsetzung Arzneimittelgesetz

Therapiehäufigkeit über HIT abrufbar

Nach einer Information des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums vom 6. August 2015 können Tierhalter ab sofort der Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im automatisierten Abrufverfahren in Hi-Tier zustimmen. In der vor kurzem in Kraft getretenen neuen Verordnung zu den arzneimittelrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebe wurde die Möglichkeit eröffnet, dass der Tierhalter die Daten über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit im Gegensatz zu bisher selbst über das Internet abrufen kann.
Veröffentlicht am
Rueß

Das MLR teilte ebenfalls mit, dass die Frist für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier und damit für die Festlegung des Benachrichtigungsweges für das Kalenderhalbjahr 2015/I durch den Tierhalter eventuell bereits der 14. August 2015 sein könnte. Siehe auch BWagrar 31 2015/Seite 29.

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