Am Pranger
Hühner eingepfercht in enge Ställe, Schweine in überbelegten Buchten: Tierrechtsorganisationen haben sich zum Ziel gesetzt, Missstände in deutschen Ställen öffentlich zu machen. Für eine gute Schlagzeile ist ihnen fast jedes Mittel recht. Da werden Landwirte pauschal als Tierquäler diffamiert. Man dringt heimlich in Ställe ein, um zu fotografieren und zu filmen. Die Bilder werden zusammengeschnitten ins Internet hochgeladen und den Medien zugespielt, um die Aussagen weiter bekannt zu machen. Wie glaubwürdig diese Geschichten tatsächlich sind, lesen Sie in ihrer BWagrar, Ausgabe 29.
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Heiner Klett, Rechtsreferent beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg erklärt, wie die Rechtslage ist: BWagrar: Darf jemand ungefragt Grundstücke und Ställe betreten? Klett: Nicht berechtige Personen dürfen Ihren Stall nicht betreten. Es sei denn, es herrscht „Gefahr im Verzug“. Dann darf beispielsweise der Tierarzt oder auch die Feuerwehr ungefragt eintreten. Bei allen anderen kann es als Hausfriedensbruch gewertet werden, wenn es zur Anzeige kommt. Das gilt als Straftat. BWagrar: Muss der Stall extra gesichert sein? Klett: Rechtlich betrachtet macht es keinen Unterschied, ob Sie abschließen oder nicht. Praktisch ist natürlich wesentlich mehr kriminelle Energie nötig, um in das Gebäude zu gelangen, wenn Tür oder Fenster...
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