Höchstgehalte müssen unbedingt eingehalten werden
Die Sicherheit von Futtermitteln von der Gewinnung bis zur Verfütterung zu gewährleisten liegt in der Verantwortung aller beteiligten Wirtschaftskreise. Ziel aller Maßnahmen sei es, so kann man jetzt in einer Pressemitteilung des Agrarministeriums (MLR) und den Regierungspräsidien im Land nachlesen, ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu erreichen. Die Futtermittelhygiene-Verordnung (VO (EG) Nr. 183/2005), die seit 2006 auch für landwirtschaftliche Betriebe gilt, soll die Erzeugung und Verfütterung sicherer Futtermittel gewährleisten. Diese Anforderungen an die Primärproduktion sind eine Grundvoraussetzung für die Erzeugung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel unter Ausschöpfung des Leistungspotentials der tierischen Erzeugung.
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