Neue Leistungssatzung in Kraft getreten
Durch die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 ergeben sich seit dem Jahreswechsel 2014/2015 weitreichende Änderungen bei der Gewährung von Beihilfen, die auch die Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg betreffen. Dadurch können Beihilfen nicht mehr im bisherigen Umfang gewährt werden.
- Veröffentlicht am
Im Bereich der freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse ist insbesondere die finanzielle Förderung von diag-nostischen Maßnahmen und vorbeugenden Tiergesundheitsmaßnahmen betroffen. Im Zusammenhang mit der Freistellung der Leistungssatzungen der Tierseuchenkassen in der Bundesrepublik Deutschland war deshalb auch eine Änderung der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg notwendig. Diese trat am 1. März 2015 in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Das EU-Recht schreibt auch vor, dass nur Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen (KMU), die sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden, förderfähig...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.




