Antibiotikabehandlungen müssen gemeldet werden
Wer für das zweite Halbjahr 2014 bis zum 31. März 2015 keine Antibiotikabehandlungen in die QS Datenbank eingegeben oder nicht die Angabe getätigt hat, dass keine Antibiotika eingesetzt wurden, verliert zum 1. April die Lieferberechtigung in das QS-System. Deshalb müssen QS-Betriebe, die noch keine Meldung vorgenommen haben, dieses umgehend nachholen.
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Der QS-Therapieindex unterscheidet sich bei Geflügel, insbesondere bei Masthähnchen, möglicherweise von der Therapiehäufigkeit des staatlichen Monitorings, weil sich bei QS die Antibiotikabehand-lungen auf alle im Stall gehaltenen Tiere beziehen und beim staatlichen Antibiotikamonitoring auf den durchschnittlichen Tierbestand. Trotzdem bietet das QS-Antibiotikamonitoring die Möglichkeit, dass sich Betriebe vierteljährlich einordnen und sich so auf das staatliche Monitoring vorbereiten können.
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