Kennzahlen werden veröffentlicht
Einige Tierhalter haben bereits die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit (TH), die im Rahmen des staatlichen Antibiotikamonitorings berechnet wurde, von der zuständigen Behörde erhalten.
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Die restlichen Tierhalter werden innerhalb der nächsten Woche informiert, da am 31. März die zwei Kennzahlen (Median und Drittes Quartil) vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und auch in der HIT-Datenbank abrufbar sein werden. Der Tierhalter ist dazu verpflichtet, die für seinen Betrieb ermittelte TH mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 zu vergleichen und das Ergebnis unverzüglich in seinen Unterlagen aufzuzeich-nen. Liegt die TH über der Kennzahl 1, muss der Landwirt zusammen mit seinem Tierarzt prüfen, wie es zu der Überschreitung kam und wie der An-tibiotikaeinsatz verringert werden kann. Liegt die TH über der Kennzahl 2, muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt bis zum 31.Juli 2015 einen Maßnahmenplan erstellen...
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