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Herkunftskennzeichnung

Ab 1. April Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch

Ab dem 1. April 2015 tritt die EU-Durchführungsverordnung über die verbindliche Herkunftskennzeichnung von frischem sowie gefrorenem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Danach besteht für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben zur Herkunft des Fleisches.
Veröffentlicht am
Amstutz

Landwirte sind nun verpflichtet, ergänzend zu der bestehenden Lebensmittelketteninformation, Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.
Für Schweinemäster hat dieses zur Folge, dass eine Information in Form von

„a) Geboren und aufgezogen in Deutschland“,
„b) Aufgezogen in Deutschland“ und
„c) Aufgezogen in ...“

auf der Lebensmittelketteninformation erfolgen muss.

Dies bedeutet für alle Mäster, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Partiegewicht von kleiner gleich 30 kg je Ferkel einkaufen und mit mehr als 80 kg Lebendgewicht schlachten, dass die Antwort „b) Aufgezogen in Deutschland“ anzukreuzen ist. Der Viehhandel und die Viehvermarktungs-organisationen werden in Kürze auf seinen Lieferscheinen entsprechende Optionen zum Ankreuzen schaffen. Es bleibt abzuwarten, ob auch eine Nachfrage zu "Ursprung Deutschland" (Option a) entstehen wird.
Die Angaben zur Herkunftskennzeichnung werden im Rahmen des QS-Audits überprüft.

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