Verwaltungsgericht hebt Tötungsverbot auf
Das Verwaltungsgericht Minden gab den Klagen von zwei Brütereien aus dem Raum Gütersloh und Paderborn statt. Diese hatten mit neun anderen Brütereien aus Nordrhein-Westfalen einen Erlass vom September 2013 geklagt. Darin forderte das Landwirt-schaftsministerium Nordrhein-Westfalen die zuständigen Kreisordnungsbehörden auf, die Tötung männlicher Küken per Ordnungsverfügung zu untersagen. Dies erfolgte zum 1. Januar 2015. Hiergegen hatten elf Brütereien geklagt und den Erlass damit bis zu einem Urteil außer Kraft gesetzt.
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Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass es angesichts des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betreiber von Brütereien einer "spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundla-ge" bedürfe, die es bisher im geltenden Tier-schutzgesetz nicht gebe. Die Generalklausel im Bundestierschutzgesetz, nach der niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, reiche dafür nicht aus. Dem stünden die schutzwürdigen Interessen der Brütereibetreiber entgegen, die derzeit keine praxistauglichen Alternativen zur Tötung der männlichen Küken hätten und bei einem Tötungsverbot vor dem Aus stünden. Zudem führten die Richter weiter an, dass eine Untersagung allein bezogen auf NRW dem angestrebten...
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