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Düngerecht in Deutschland

Bauernverband fordert einheitliches und praxistaugliches Düngerecht

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die Beibehaltung eines einheitlichen Düngerechts in Deutschland. Eine Erklärung mit dem Titel „Sach- und fachgerechtes sowie praxistaugliches Düngerecht sicherstellen“, die das Präsidium im 17. Januar verabschiedet hat, bekräftigt die außerordentliche Bedeutung der Düngeverordnung für die Landwirtschaft und stellt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in den Vordergrund. Eine bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung der Kulturen müsse auch zukünftig Maßstab der Düngung sein. Ebenso müsse die Schließung von Nährstoffkreisläufen mit Wirtschaftsdüngern in den Betrieben und zwischen Regionen weiter möglich bleiben. 

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Der Bauernverband lehnt insbesondere eine Verschärfung der Regelungen zur Phosphatdüngung ab, da die Nitratrichtlinie dies nicht erfordert.

Kritik an Einschränkung der Herbstdüngung 

Erhebliche Konsequenzen für die Betriebe würden darüber hinaus die vorgesehene Einschränkung der Herbstausbringung von Dünger und die Ausdehnung der Sperrfristen haben. Der DBV kritisierte, dass die vorgeschlagene Beschränkung der Herbstdüngung zum Teil über bisher vorhandene strenge Ländererlasse hinausgehe. Der Klimawandel habe auch in Deutschland zu deutlich verlängerten Wachstums- und Vegetationsphasen geführt. Dies müsse bei der Festlegung von Sperrfristen berücksichtigt werden.

Die Erklärung des DBV-Präsidiums finden Sie im Wortlaut hier: 

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