Verbot ist tierschutzwidrig
Einen Masterplan für eine Landwirtschaft, „die mit der Natur arbeitet und nicht gegen sie“, haben die Grünen auf ihrer Klausurtagung in Weimar beraten. Ganz oben auf der Agenda: Ein Verbot für den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierzucht.
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Das Problem der Antibiotikaresistenzen in der Humanmedizin lässt sich damit nicht lösen, da in der Tierhaltung nur ein Prozent der Gesamtantibiotikamenge auf die Reserveantibiotika entfallen. In der Humanmedizin zählt dagegen fast jedes zweite eingesetzte Antibiotikum zu den Reserveantibiotika. Sinnvoll sei es daher erst einmal klar zu definieren, welche antimikrobiellen Substanzen wirklich als Reserveantibiotika einzustufen sind, bevor jemand ein Pauschalverbot für die Anwen-dung in der Tierhaltung fordert, betonte Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte. Auf die Verwendung von Reserveantibiotika könne bei der Behandlung von Tieren aus Tierschutzgründen nicht verzichtet werden.
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