Noch zahlreiche offene Fragen
Das neue Arzneimittelgesetz (AMG) ist zum 1. April 2014 in Kraft getreten. Danach müssen alle Antibiotika, die für Masttiere angewendet oder abgegeben werden, seit dem 1. Juli 2014 an die staatliche Antibiotikadatenbank bei HIT gemeldet werden. Diese Verpflichtung wirft bei vielen Landwirten und Tierärzten Fragen auf.
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