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Orale Medikation neu geregelt

Wer sein Geflügel über das Tränkewasser mediziniert, muss ab sofort strengere Regeln beachten. Denn seit Mai 2014 gilt hierzu ein neuer Leitfaden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Veröffentlicht am
Der Leitfaden beschreibt, was beim Einsatz oral anzuwendender Fertigarzneimittel (OAF) zu beachten ist und wendet sich an den OAF verschreibenden Tierarzt sowie an den Landwirt. Neu für den Tierhalter ist, dass von ihm jetzt einschlägige Sachkenntnis und Fertigkeiten für die Anwendung der oralen Medikation gefordert werden. Dies muss durch die Teilnahme an Schulungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss der Landwirt gemeinsam mit seinem Tierarzt einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erstellen. Tierärzte sollen orale Arzneimittel erst abgeben, wenn ein solcher Risikomanagementplan vorhanden ist. Der Plan muss laut Leitfaden die im jeweiligen Betrieb kritischen Punkte zur Beherrschung von Risiken orale Medikation benennen....
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