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EU lockert Vorschriften für Untersuchungspflicht

Seit 1. Juni greifen bei der Schlachtung von Schweinen vier neue EU-Verordnungen. Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Folgen: So müssen Hausschweine nicht mehr zwangsläufig auf Trichinen untersucht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untersuchungspflicht künftig drastisch reduziert werden oder sogar ganz entfallen.

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Die bisherigen Bestimmungen des EU-Lebensmittelhygienerechts sahen vor, dass alle Hausschweine oder andere für Trichinen empfänglichen Tiere (Pferde, Wildschweine, Dachse) bei Schlachtung oder Erlegung auf Trichinen untersucht werden müssen. Da jedoch in ganz Mitteleuropa seit einigen Jahrzehnten Trichinenfälle bei Hausschweinen nur noch dann aufgetreten sind, wenn gravierende Mängel bei der Haltung (Kontakt mit trichinentragenden Wildtieren oder Nagetieren, schlechte Fütterungshygiene, Verfütterung von Speiseabfällen, Verschleppung von Lebensmitteln durch Vögel oder andere Tiere aus nahegelegenen Mülldeponien) bestanden haben, sind die rechtlichen Vorgaben der EU nun deutlich gelockert worden. Bei Hausschweinen aus Haltungsbetrieben,...
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