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Arzneimittelgesetz: Ausnahmen für kleinere Geflügelmäster?

Kleinere Mastbetriebe sollen von den Mitteilungspflichten im Rahmen des Arzneimittelgesetzes ausgenommen werden. Das geht aus der Durchführungsverordnung hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.

Veröffentlicht am
Keine Angaben über den Einsatz von Antibiotika werden demnach von Betrieben mit bis zu 1000 Mastputen oder 10.000 Masthühnern erforderlich. Der DBV ist unzufrieden mit der Ausgestaltung der Verordnung, da wichtige Punkte nicht geregelt wurden. Der DBV betonte, dass die Tierhalter Klarheit bezüglich der Umsetzung brauchen! Für die Geflügelhalter wäre es nicht tragbar, wenn die Länderministerien nicht auf die datumsgenaue Meldung der verendeten Tiere verzichten würden.
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