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Ausläufe von Nutzschweinen sind künftig meldepflichtig

Bei der neugefassten Bundes-Hygieneverordnung für Schweinehaltungen (SchHaltHygV) sind zahlreiche Änderungen für die Halterinnen und Halter von Schweinen zu Mast- und Zuchtzwecken ab dem 1. Mai 2014 besonders relevant.

 

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Der Begriff der „Todesfälle ungeklärter Ursache bei Stallhaltung“ wird um den Tatbestand der Totgeburten erweitert. Bei Todesfällen ungeklärter Ursache bleiben alle Schweinehalter weiterhin verpflichtet, diese tierärztlich abklären zu lassen. Das Kriterium „gehäuftes Auftreten von Todesfällen bei Stallhaltung“ wurde durch den Begriff des „Verendens“ ersetzt und damit auf natürliche Todesursachen (Alter, Krankheit) eingeschränkt. Auch Tiere, die aus Tierschutzgründen getötet werden mussten, sind hierbei aufzuführen. Damit sind künftig Todesursachen wie etwa das Erdrücken von Ferkeln nicht mehr relevant für die Verpflichtung der Tierhalter, bei Überschreitung des Grenzwertes,...
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