EU: Herkunftsangaben für Fleisch werden verschärft
Die Europäische Union verschärft die Kennzeichnungspflichten für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch: Ab April 2015 muss nicht nur Rindfleisch, sondern auch Schwein, Geflügel sowie Schaf- und Ziegenfleisch mit bestimmten Herkunftsangaben ausgestattet sein.
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Die EU-Mitgliedstaaten gaben in dieser Woche grünes Licht für einen entsprechenden Vorschlag der EU‑Kommission. In der Regel sind zwei Angaben erforderlich, nämlich das Land, in dem die hauptsächliche Mast stattfand, sowie das Land der Schlachtung, berichtet das Internetportal schweine.net und zitiert dabei Agra Europe. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff "Ursprung" zusammengefasst werden. Falls die Aufzucht nicht hauptsächlich auf ein Land festgelegt werden kann, muss auch dies angegeben werden; eine vollständige Liste ist jedoch freiwillig. Für Hackfleisch...
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