Salmonellenbekämpfung bei Geflügel
In einer Stellungnahme zum Entwurf für eine deutsche Hühner-Salmonellen-Verordnung betont der DLG-Ausschuss für Geflügel, dass eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsstrukturen in Deutschland notwendig ist. Die Direktvermarktung von Eiern darf nicht gefährdet werden.
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Das Ziel der EU-Vorgaben zur Salmonellenbekämpfung (Verordnung EG 2160/2003) ist, die Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) durch Salmonellen in den Mitgliedsstaaten zu senken. Die Vorgaben wirken sich unmittelbar auf die Primärproduktion und somit auch auf Hühner haltende Betriebe aus. Für Deutschland ist im Kot und in der Umgebung von Legehennenbeständen eine Prävalenz von 24,7 Prozent für die beiden wichtigsten Serotypen Salmonella enteritidis und Salmonella thyphimurium ermittelt worden. Dieser Wert muss nach den EU-Vorgaben im ersten Schritt um 30 Prozent gesenkt werden. In Folge der EU-Vorgaben dürfen nach derzeitigem Stand ab 1. Januar 2009 bei Vor-liegen eines Salmonellenverdachtes in einem Legehennenbetrieb (d. h. im Kot wurden...
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