Tierseuchenkasse: Neue Gebühren
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) hat vor kurzem beschlossen, die Leistungssatzung in einigen Punkten abzuändern. Warum das passiert, haben wir Dr. Klaus Gossger, TSK-Geschäftsführer und stellvertretender Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Ernährung am Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, gefragt.
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BWagrar: Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hat sich Anfang November darauf verständigt, die Leistungssatzung ab dem kommenden Jahr zu ändern. Warum wird die Satzung geändert? Gossger: Die Tierseuchenkasse passt ihre Leistungssatzung ständig an die aktuelle Tiergesundheitslage an. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Fortschritte bei laufenden Bekämpfungsprogrammen sind dieses Mal ursächlich für die Änderung der Satzung. BWagrar: Was sind die wesentlichen Änderungen der Satzung, die die EU-Kommission noch freigeben muss? Gossger: Die Merzungsfrist bei der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) wird verkürzt, weil wir festgestellt haben, dass bei der Zweituntersuchung das Ergebnis der Erstuntersuchung in 99,9 Prozent der Fälle...
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