LAF-Tagung: Sauenkomfort ganz oben auf der Agenda
Auch Sauen in Kastenständen und Abferkelbuchten muss Beschäftigungsmaterial angeboten werden – zumindest so lange bis sie abgeferkelt haben, machte Dr. Annekatrin Grimminger vom Veterinäramt Schwäbisch Hall-Ilshofen jetzt deutlich. Zwar sei die Rechtslage zwischen EU-Richtlinien für den Tierschutz und der nationalen Tierschutznutztierhaltungsverordnung bisher bisweilen uneinheitlich, die Anforderungen an die Schweinehalter dürften indes weiter steigen, meinte die Amtstierärztin auf einer Tagung des Landesarbeitskreises Fütterung (LAF) vergangene Woche in Crailsheim.
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Ein Betriebsleiter, der Direktzahlungen bezieht, muss die Grundanforderungen an die Betriebsführung nach Anhang II und die Vorschriften zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6 erfüllen“, kann man in Artikel 4 „Grundlegende Anforderungen“ der EG-Verordnung 73/2009 nachlesen. Ansonsten laufe dieser Landwirt Gefahr, dass bei einer Cross Compliance-Kontrolle Mängel festgestellt werden. Die Folge: Prämienabzug. Und das ist noch nicht alles: „Die nationalen Vorgaben, besonders die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, sind beispielsweise beim Flächenbedarf strikter als die EU-Richtlinien“, erläuterte Grimminger den gut 40 Teilnehmern des traditionellen LAF-Treffens im hohenlohischen...
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