1. Juli: Generelles Umbruchverbot für Grünland
Die Landesregierung beabsichtigt, ab dem 1. Juli 2011 ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland einzuführen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, gestern in Stuttgart. Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2011 wirksam sein. Dauergrünland, das zwischen dem 1. Juli 2011 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes umgewandelt wird, wird wieder hergestellt werden müssen.
- Veröffentlicht am

Damit sollen sogenannte „Last-Minute-Umbrüche“ durch einzelne Landwirte vermieden werden. In begründeten Einzelfällen wird es Ausnahmen vom generellen Umbruchverbot geben. Außerdem ist eine Genehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland vorgesehen. Etwa die Hälfte der rund 3.900 in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten hätte ihre Heimat in grünlandähnlichen Gebieten. Bei den geschützten Arten sei der Anteil sogar noch höher. Seit dem Jahr 2003 seien in Baden-Württemberg über 20 000 Hektar Dauergrünland verloren gegangen. Der überwiegende Teil sei in Ackerland umgewandelt worden. Der Grünlandanteil in Baden-Württemberg belaufe sich insgesamt auf 545 000 Hektar. Mit der geplanten Regelung setzt die Landesregierung einen Auftrag...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Bedienhilfen
Barrierefreiheit
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.




