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Stallpflicht für Nutzgeflügel ab 2. April 2007 reduziert

Das Freilandverbot für Nutzgeflügel wird in sogenannten Risikogebieten in Baden-Württemberg ab 2. April 2007 wieder gelockert. Die Risikogebiete werden von bisher 1000 wieder auf 500 Meter Abstand zu den betroffenen Gewässern reduziert. Das teilt Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 29. März 2007 mit.

Veröffentlicht am
Da in Baden-Württemberg seit fast einem Jahr keine Fälle des hochphatogenen Vogelgrippevirus H5N1 aufgetreten seien und aufgrund des in diesem Frühjahr frühzeitig einsetzenden Vogelrückzuges sei die Verringerung der Risikogebiete ab 2. April 2007 möglich, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 29. März 2007 in Stuttgart. Lockerung erfolgt in Abstimmung mit den Bodenseeanrainern Bayern, Österreich und der Schweiz Die bisher vorliegenden umfangreichen Monitoringergebnisse bei Wildvögeln und Nutzgeflügel in Baden-Württemberg sowie die warme Witterung hätten zu einer neuen Risikobewertung geführt. Diese vertretbare Lockerung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahme erfolge in enger Abstimmung...
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