Nulltoleranz bei Tetracyclinen
Landwirte, die ihre Schweine beim Fleischverarbeiter „Tönnies“ zur Schlachtung anliefern, müssen seit zwei Wochen in einer Garantieerklärung versichern, dass in den letzten 42 Tagen vor dem Schlachttermin keine Tetracycline zur Behandlung eingesetzt wurden. Damit soll eine „Nulltoleranz“ gewährleistet werden.
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Das Unternehmen begründet die Verlängerung der Wartezeit auf 42 Tage mit der starken Exportorientierung des Unternehmens und den unterschiedlichen Regelungen in vielen Ländern der Erde bei Tetracyclinrückständen in Fleisch. Der MRL-Wert (Rückstandshöchstwert) für Tetracycline von 100 μg/kg Fleisch gelte nur in der EU, erläuterte ein Unternehmenssprecher. In Russland, Japan und Korea habe man andere Vorstellung. Das Unternehmen könne deshalb nur eine „Nulltoleranz“ von seinen Lieferanten fordern.Das Einhalten dieser „Nulltoleranz“ soll durch ein Monitoring überprüft werden.
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