Freilandhaltung für Geflügel wieder mit Ausnahmen möglich
Für Besitzer von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ergibt sich aus der neuen, ab 15. Mai 2006 gültigen Verordnung des Bundes und der entsprechenden Umsetzung in Baden-Württemberg, dass Geflügel generell in geschlossenen Ställen oder in einem nach oben hin abgedeckten und seitlich begrenzten Auslauf gehalten werden muss. Dadurch soll der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden. "Es ist wichtig, dass geflügelhaltende Betriebe weiterhin bestmöglich vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus geschützt werden", sagte hierzu der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR), Peter Hauk in Stuttgart.
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