Ohne Genehmigung starten
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) verzichtet ab dem 1. April 2026 auf die Genehmigung von Rehabilitationssport und Funktionstraining.
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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau verzichtet ab sofort auf die Genehmigung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Sie möchte so ihren Versicherten den Zugang zu Rehabilitationssport und Funktionstraining vereinfachen. So reicht es künftig aus, die ärztliche Verordnung beim Leistungserbringer vorzulegen, und es kann direkt gestartet werden. Wenn der Haus- oder Facharzt Reha-Sport oder Funktionstraining für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Die Kosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der LKK ab. Reha-Sport stärkt vor allem die Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie...
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