Gut gerüstet für den Notfall
Jeder sollte sie haben, die Patientenverfügung. Im Notfall gibt sie Auskunft über medizinische Behandlungswünsche, wenn wir nicht mehr in der Lage dazu sind. Wo es Informationen gibt und was in der Verfügung enthalten sein sollte und was nicht, sagt Ihnen im Folgenden unsere Autorin Ingrid Laue.
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Es gibt Situationen im Leben, da ist es plötzlich nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Nicht nur das Alter, auch in jungen Jahren kann beispielsweise ein Unfall, ein Schlaganfall, Herzinfarkt oder eine schwere Krankheit einen aus der Bahn werfen. Für diese Schicksalsschläge gibt es Vorsorgedokumente. Darin werden die speziellen Wünsche für den Fall des Falles festgelegt und es wird eine Person bestimmt, die auf die Einhaltung der Wünsche achtet. Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Die Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung enthält spezielle Anweisungen zur medizinischen Behandlung. In der Vorsorgevollmacht wird die Person benannt, die diese Anweisungen durchsetzt. Auch wenn es...
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