Standardeinkommen macht den Unterschied
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.
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Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Beitragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versicherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen. Wichtig zu wissen Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eines einzelnen Betriebes abgestellt, sondern darauf, welches Einkommen der Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die...
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