VGH bestätigt Urteil
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen. Das gab die KälberKontorSüd GmbH (KKS), ein Tochterunternehmen der Viehzentrale Südwest GmbH, in einer Pressemitteilung bekannt.
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