Drei-Länder-Preise für Rind und Schwein
Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd erstellt wöchentlich die Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh" für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Grundlage ist die 1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung (1. FlGDV). Neu im Jahr 2019: Höhere Meldegrenzen und zusammengelegte Meldegebiete auch bei Schweinen.
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