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19 statt 7 Prozent

Veröffentlicht am
Die Lieferung von Holzhackschnitzeln aus Rohholz unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind dafür 19 Prozent fällig. Das hat der BFH am 26. Juni 2018, Az. VII R 47/17 entschieden. Das Gericht hat entschieden, dass aus Rohholz gewonnene Holzhackschnitzel zolltariflich nicht als Brennholz einzureihen sind. Für Brennholz gilt nach wie vor der ermäßigte Steuersatz. Hoffnungen, dass für Hackschnitzel nun auch der ermäßigte Steuersatz gilt, sind damit zunächst einmal vom Tisch.
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