Zukünftig sollen VO-Firmen mit den Saatgutvermehrern vor der Anlage einer Vermehrung einen Kontrakt schließen, der Konditionen und Tonnage festlegt. Das forderten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger (BDS) auf ihrer Jahrestagung in Bad Waldsee. Derzeit werden die Verträge zwischen Züchter und Vertriebsorganisationen (VO-Firmen) und Züchter und Vermehrer neu geordnet. Zwischen dem Züchter und dem Vermehrer wird ein Vermehrungsvertrag geschlossen und zwischen dem Züchter und den VO-Firma ein VO-Vertrag, in dem der Züchter den Vertrieb des von den Vermehrern erzeugten Saatgutes regelt. Die Vermehrer fordern, dass auch das Geschäftsverhältnis zwischen Vermehrer und VO-Firma künftig verbindlich vertraglich geregelt...