Sieg beim BFH in Sachen Biogasanlagen
Die Besteuerung von Wärmenutzungen von Biogasanlagen für private oder außerbetriebliche Zwecke ist seit Jahren Streitgegenstand zwischen Finanzverwaltung und Anlagenbetreiber. Sowohl das Finanzgericht Stuttgart als auch das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München (BFH) haben aktuell in einem von der Buchstelle LBV beziehungsweise LGG-Steuerberatungsgesellschaft geführten Verfahren zugunsten der Anlagenbetreiber entschieden und den Fiskus in die Schranken gewiesen.
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Im entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofes ging es um die Frage mit welchem Wert die Abwärme einer Biogasanlage für die Beheizung des privaten Wohnhauses des Anlagenbetreibers angesetzt werden darf. Streitpunkt war die Höhe der Gewinnerhöhung durch die private Nutzung der Abwärme durch den Anlagenbetreiber. Die Finanzverwaltung hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung den durchschnittlichen Fernwärmepreis, welcher im Streitjahr durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums auf 7,7 Cent/kwh festgelegt wurde, angesetzt. Dies führte zu einer massiven Erhöhung des Gewinns, da der Anlagenbetreiber bisher für die private Wärmenutzung lediglich einen Wert in Höhe des tatsächlichen Kostenpreises von ca. 2,5 Cent/kwh angesetzt hatte. Dieser Wert...
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