Nachbau bis 30. Juni melden
Für das Anbaujahr Herbst 2019 und Frühjahr 2020 werden in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt.
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Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2020. Für die Pflanzenzüchter seien die Z-Lizenz- und Nachbaugebühren essenziell, um Innovationen in dem Bereich zu sichern, teilt die STV mit. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen. Sie müssen allerdings die Nachbaubedingungen erfüllen. Laut Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft...
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