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Pflanzenschutzkartell

BayWa klagt

Die BayWa AG, München, hat am 5. März 2020 beim Landgericht Köln Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes eingereicht.
Veröffentlicht am

Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen beim Handel von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen, teilt die BayWa mit. Während dieser Untersuchungen hat die Behörde nach Ansicht des Unternehmens gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot und den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen.

Das Bundeskartellamt hat jüngst wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen im Geschäft mit Pflanzenschutzmitteln Bußgelder gegen mehrere Agrarhandelsunternehmen verhängt. Die ZG Raiffeisen aus Karlsruhe hatte Mitte Januar Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Mit der BayWa geht ein weiteres Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren gegen das Bundeskartellamt vor.  

Der Vorwurf des Verfassungsbruchs beziehe sich laut BayWa insbesondere auf den Beginn des Kartellverfahrens: Ein Mitarbeiter des Kartellamtes habe – wie vom Bundeskartellamt eingeräumt – gezielt unter Verweis auf die Kronzeugenregelung drei BayWa-Wettbewerber darüber informiert, dass es einen anonymen Hinweis auf ein Kartellvergehen im Bereich Pflanzenschutz gegeben hätte. Dadurch hätten nur diese Unternehmen die Chance erhalten, als erste einen sogenannten Kronzeugenantrag beim Kartellamt zu stellen und bußgeldfrei zu bleiben. Die BayWa habe diese Chance nicht erhalten.

„Der selektive Hinweis des Bundeskartellamtes hat in gravierender Form gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen“, sagt der BayWa-Vorstandsvorsitzende Klaus Josef Lutz. Auch Rechtsgutachten anerkannter Professoren zum Kartell- und Verfassungsrecht haben laut Unternehmen bestätigt, dass das Verhalten des Bundeskartellamtes einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz eines fairen Verfahrens darstellt. Das Unternehmen macht deshalb das bereits gezahlte Bußgeld sowie die aufgewendeten Verteidigungskosten als Schaden im Wege der Amtshaftungsklage in Höhe von rund 73 Mio. Euro geltend.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken habe die BayWa mit dem Bundeskartellamt bei der Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet. Das Bußgeldverfahren gegen den Konzern wurde im Februar 2020 mit der Zahlung der vom Bundeskartellamt festgesetzten Geldbuße in Höhe von 68,6 Millionen Euro abgeschlossen.

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