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ZG Raiffeisen

Einspruch gegen Bescheid des Kartellamts

Das Bundeskartellamt hat gegen die Karlsruher ZG Raiffeisen ein Bußgeld verhängt. Dagegen erhebt die ZG Einspruch.
Veröffentlicht am

Das Bundeskartellamt hat wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen Bußgelder gegen mehrere deutsche Agrarhandelsunternehmen im Zusammenhang mit dem Großhandel von Pflanzenschutzmitteln verhängt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Bußgeld gegen die ZG Raiffeisen eG verhängt. Wie die genossenschaftliche Unternehmensgruppe mit Sitz in Karlsruhe am 13. Januar 2020 mitteilt, wird sie gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, da die Unternehmensgruppe eine andere Rechtsauffassung als das Bundeskartellamt vertrete.

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