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Biodiesel aus Argentinien

Keine Antidumpingmaßnahmen der EU-Kommission

Die EU-Kommission will laut Ufop keine rückwirkenden Strafzölle gegen den seit September 2017 importierten Biodiesel aus Argentinien erheben.
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Tief enttäuscht und getäuscht sieht sich der Europäische Verband der Ölsaatenerzeuger von der überraschenden Entscheidung der EU-Kommission, jetzt doch keine rückwirkende Strafzölle gegen die seit September 2017 importierten Biodieselmengen aus Argentinien einzuführen. Darauf weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanen (Ufop) hin.

Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission die Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Soja-Biodiesel aus Argentinien plötzlich beendet. Unmittelbar darauf folgte eine Beschwerde des Europäischen Biodieselverbandes, mit der ein Ausgleichszoll eingeführt werden sollte. Dieser soll die Subventionen ausgleichen, die der argentinische Staat seiner ausführenden Biodieselindustrie gewährt. Die UFOP fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Umsetzung dieser Maßnahmen gegenüber der Kommission durchzusetzen.

Aus Sicht der Ufop wäre es nicht nachvollziehbar, wenn steigende - unzulässig subventionierte – Biodieselimporte aus Argentinien den Biodiesel aus Rapsöl und damit auch den europäischen Rapsanbau verdrängten. Denn dieser sei die mit Abstand wichtigste gentechnikfreie Proteinquelle und damit die Grundlage für eine europäische Proteinstrategie.

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