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Ferkelkastration

Fristverlängerung um zwei Jahre

In der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben sich Union und SPD darauf verständigt, noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.
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Die Regierungskoalition beschließt eine Fristverlängerung beim Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre. Damit wäre das eigentlich ab 1. Januar 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln vom Tisch.
Die Regierungskoalition beschließt eine Fristverlängerung beim Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre. Damit wäre das eigentlich ab 1. Januar 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln vom Tisch.Singler

Der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl dankt der Koalition für diese Initiative und hat gleichzeitig in Schreiben an die bayerischen Bundestagsabgeordneten um Unterstützung für diese, insbesondere im Sinne des Tierschutzes notwendige Übergangslösung geworben.

Verlängerung ist nötig

Die Fristverlängerung ist nötig, weil bislang praxisreife Methoden zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe fehlen. „Die aktuelle Entscheidung der Koalitionspartner ist ein wichtiges Signal für die Sauenhaltung in Deutschland. Ich danke der Union und der SPD, dass sie mit ihrer Initiative ihrer Verantwortung für unsere Sauenhalter und damit auch für eine Zukunftsperspektive der regionalen Schweinefleischerzeugung nachkommen“, sagt Heidl.

Lokale Betäubung auch in Deutschland zulassen

„Unser Ziel ist es, schnellstmöglich die lokale Betäubung als praktikables und tierschutzgerechtes Verfahren auch in Deutschland zuzulassen. In unseren Nachbarländern Dänemark und Schweden ist diese Methode bereits als tierschutzgerecht anerkannt und praktiziert. Wir müssen hier endlich gleichziehen und damit auch beispielgebend für die Weiterentwicklung in anderen Ländern sein“, so Heidl.

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