Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Finanzierung

Tierhalter können ab 20. November Liquiditätshilfe beantragen

Die Eilverordnung zum Liquiditätshilfeprogramm für Tierhalter (Tiersonderbeihilfenver-ordnung) wird am 19. November im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.
Veröffentlicht am

Ab dem 20. November 2015, dem Tag des Inkrafttretens, werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de) die Antragsunterlagen sowie weitere für die Beantragung erforderlichen Informationen bereitgestellt. Die Antragsfrist dauert bis zum 18. Dezember 2015.

Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.