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Urteil zur Generalversammlung von Milcherzeugern in Baden

Ein Urteil des Landgerichts Freiburg zur Generalversammlung der Milcherzeugervereinigung Breisgau-Südschwarzwald (MEV) vom 16. April 2010 gibt der Beschwerde des MEV-Mitglieds Karl Rombach Recht.

Veröffentlicht am
Die zweite Kammer für Handelssachen sah in einer nicht ordnungsgemäßen Einladung zu der Versammlung den zentralen Punkt, um im Sinne des Beschwerde führenden Stegener Milcherzeugers Karl Rombach zu urteilen. Es geht dabei zum einen um die Frage, ob die Einladung fristgerecht erfolgte. Zweitens darum, ob die zuvor erfolgte Amtsenthebung der beiden Vorstandsmitglieder Gottfried Hermann und Markus Kaiser rechtens war. Falls das Urteil vom 11. November 2011 rechtskräftig werden sollte, ist die Wahl der MEV-Vorstände und Aufsichtsräte bei der denkwürdigen Generalversammlung in Buchenbach ungültig und nichtig. Auch nach dem Urteil ist auf beiden Seiten der Wille zu einer gütlichen Einigung vorhanden. Dies erklärten sowohl Karl Rombach als...
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