
Interview mit Peter Hauk
Verordnung ermöglicht schnelleres Eingreifen
Die Landesregierung hat sich vergangene Woche auf eine Biberverordnung verständigt. Sie soll ein schnelles und unbürokratisches Eingreifen bei Biberschäden ermöglichen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärt im Interview die Inhalte und Bedeutung der Verordnung.
von Redaktion
Erschienen am 30.01.2026
Zur Person
Peter Hauk
Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg
Herr Hauk, bei Biber und Saatkrähe haben sich die Artenschutzbemühungen gelohnt. Die Populationen sind wieder deutlich angestiegen. Wie beurteilen Sie die Lage?
Hauk: Beide Tierarten haben sich in den letzten Jahren etabliert und sind heute ein fester Bestandteil im Land. Allerdings haben mit Anstieg der Populationen auch die Probleme und vor allem die Schäden unter anderem für die Land- und Forstwirtschaft massiv zugenommen. Deshalb muss darauf regiert werden, das fordern wir schon lange ein. Es ist höchste Zeit, in ein Management dieser Arten einzusteigen, wie wir es mit anderen Tierarten im Land seit langem erfolgreich praktizieren. Die jüngst von der Landesregierung erlassene Biberverordnung ergänzt und erweitert das Bibermanagement im Land.
Was bedeutet die neue Biberverordnung der Landesregierung für die Landwirtschaft?
Hauk: Mit der Biberverordnung erweitert die Naturschutzverwaltung nach zehn Jahren des Drängens des MLR kurz vor der Landtagswahl das Bibermanagement und ermöglicht ein schnelles und unbürokratisches Eingreifen. Bei Konflikten mit dem Biber, die sich nicht durch andere zumutbare Alternativen lösen lassen, können Biber künftig leichter vergrämt und in schweren Fällen auch getötet werden. Aufgrund der Artenschutzbemühungen ist die Biberpopulation in Baden-Württemberg inzwischen wieder auf rund 12.400 Tiere angewachsen. Mit der Ausbreitung der Biber entlang der Flusssysteme haben allerdings auch die Konflikte mit den Landnutzern zugenommen. Überflutete Äcker und Wiesen, untergrabene Wege und Nageschäden an der gewässerbegleitenden Vegetation führen zunehmend zu Konflikten.
Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Deshalb dürfen die Tiere und deren Fortpflanzungsstätten nicht gestört werden. Ausnahmen können unter bestimmten Rahmenbedingungen durch die Naturschutzbehörden zugelassen werden. Dieser aufwendige Behördenprozess soll durch die nun geltende Verordnung erleichtert werden. Im Rahmen von Allgemeinverfügungen kann die untere Naturschutzbehörde nun für vorher definierte Bereiche sowohl eine Vergrämung, und wenn diese nicht erfolgreich ist, auch eine Entnahme zulassen. Im Grundsatz werden damit ganze Bereiche bestimmt, in denen der Biber zu ernsten Schäden führt. Wenn mildere Mittel nicht greifen, können die Biber vergrämt und beim Scheitern sofort getötet werden. Die neue Biberverordnung mit ihrem schlanken Verwaltungsverfahren führt dazu, dass schneller auf auftretende Schäden reagiert werden kann.
Welche weiteren Schritte erachten Sie als notwendig, um Problemen mit dem Biber in der Landwirtschaft zu begegnen?
Hauk: Die Biberverordnung muss nun schnellst möglich mit Leben erfüllt werden. Damit sie wirksam wird, brauchen die Landwirte und Jäger Rechtssicherheit. Dort, wo Biber massive Schäden verursachen und zur Gefahr für die Landwirtschaft, den Menschen, die Umwelt oder den Hochwasserschutz werden, muss er auch unbürokratisch entnommen werden. Die Verordnung bietet dafür einen Rahmen, entscheidend wird aber die pragmatische und rechtssichere Umsetzung durch die Naturschutzbehörden sein. Die Praxis wird zeigen, ob und wie sie in der Fläche wirksam wird. Die unteren Naturschutzbehörden sind nun aufgefordert, die Biberverordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen und Personen zu benennen, die diese Maßnahmen auch umsetzen. Zum Schutz der benannten Personen muss diese Beauftragung rechtssicher sein. Das kann aber nur der erste Schritt sein, der Biber muss in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden, was aber mit dem grüngeführten Umweltministerium aktuell nicht zu machen ist.
Wie geht es mit der Saatkrähe weiter?
Hauk: Auch die Saatkrähe ist ein Erfolg des Artenschutzes im Land. Nahezu ausgestorben, ist sie heute mit geschätzt 12.000 Vögeln im Land wieder zahlreich vertreten. Aber ebenso wie der Biber nehmen mit ansteigender Population auch die Schäden und Konflikte zu. Insbesondere in der Landwirtschaft durch Schäden an auflaufender Saat, an Feldfrüchten und Sonderkulturen oder Pickschäden an Silofolien und Bewässerungsschläuchen. Die Schäden sind teilweise sehr hoch und betriebsgefährdend. Da auch die Saatkrähe nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, ist eine reguläre Bejagung wie bei der dem Jagdrecht unterliegenden Rabenkrähe nicht möglich. Einzelne Naturschutzbehörden der Landkreise haben mittels Allgemeinverfügung die Vergrämung und auch einzelne Abschüsse zugelassen. Das ist aber aufwendig und wird nicht überall gleich gehandhabt. Deshalb brauchen wir auch hier klare, einheitliche und unbürokratische Lösungen. Das Beste wäre auch hier die Aufnahme ins JWMG. Solange das mit dem Umweltministerium nicht zu machen ist, brauchen wir auch hier eine Regelung in einer Verordnung.
„Entscheidend wird die pragmatische und rechtssichere Umsetzung durch die Naturschutzbehörden sein.“ Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg



