BLHV kritisiert Ausweitung der Dokumentationspflichten
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Der BLHV sieht eine zusätzliche Belastung der Landwirtschaft durch die zum 1. Januar 2026 ausgeweiteten Dokumentationspflichten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die EU-Durchführungsverordnung 564/2023 verlangt künftig deutlich detailliertere Aufzeichnungen, ab 2027 ausschließlich in elektronischer und maschinenlesbarer Form. Der BLHV-Vorstand lehnt diese Verschärfungen klar ab. Landwirtinnen und Landwirte seien hochqualifizierte Fachkräfte, die durch regelmäßige Fortbildung einen hohen Standard im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln halten. Es sei unangemessen, ihrer sachkundigen Arbeit mit grundsätzlichem Misstrauen zu begegnen. Mit den neuen Vorgaben drohe jedoch ein spürbar erhöhter bürokratischer Aufwand ohne erkennbaren Nutzen...
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