Der Einsatz von Sprühdrohnen unterliegt einigen Regularien, die zu beachten sind. Johannes Wolf und Martin Joos von der LVWO Weinsberg erklären, worauf zu achten ist. Luftfahrtrecht Drohnen nehmen am Luftverkehr teil. Daher gilt das Luftfahrtrecht, beziehungsweise die EU-Drohnenverordnung. Zusätzlich benötigt der Pilot den „EU-Kompetenznachweis A1/A3 + A2", welcher eine Art „Drohnenführerschein" darstellt. Außerdem muss sich der Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Laut der EU-Drohnenverordnung fällt der Pflanzenschutz über Rebflächen unter die Kategorie „Specific". Das bedeutet, dass eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der EU-Verordnung 2019-947 benötigt wird. Hierfür ist die Landesluftfahrtbehörde zuständig. In dieser...