Die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes soll zukünftig generell erlaubt sein. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt hat. Die direkte Einwirkung von UV-C Strahlen sei geeignet, den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und diene so dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Bislang war das Verfahren gemäß Lebens- und Futtermittelgesetz verboten, wurde jedoch seit 2017 per Ausnahmegenehmigung gestattet. Das BMEL verweist auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR), nach der die Bestrahlung...