Stellen Sie sich vor, Sie wollen Ihre Getreide-, Raps- oder Körnermaisernte vermarkten und zurück kommt der Hinweis, dass einige der Körner gentechnisch verändert sind. Die Ernte kann so im schlimmsten Fall nicht als Lebensmittel verkehrsfähig sein, muss vernichtet und die Fläche für den Anbau für zwei Jahre gesperrt werden. Das ist drei Landwirten im Landkreis Reutlingen mit Öllein passiert, könnte aber überall im Land auftreten. Hier lesen Sie, warum die Art des im Saatgut gefundenen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) eine gewichtige Rolle spielt und wie Saatgut im Land überwacht wird.
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