Die Europäische Kommission hat für die Wanderheuschrecke – Locusta Migratoria -die Zulassung als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Wie die Brüsseler Behörde Mitte November dazu feststellte, darf das Insekt in Form von Tiefkühl-, Trocken- und Pulverprodukten verkauft beziehungsweise als Snack oder Lebensmittelzutat vermarktet werden. Der Zulassung war eine entsprechende wissenschaftliche Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorausgegangen. Darin war die Behörde in Parma zu dem Schluss gekommen, dass die Wanderheuschrecke hinsichtlich der vom Antragsteller eingereichten Nutzungsoptionen lebensmitteltauglich sei. Nach Angaben der EU-Kommission müssen Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten,...