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Geografische Bezugnahmen

Weiterhin zulässig

Die neue Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 differenziert zwischen eingetragenen geografischen Angaben wie "Schwarzwälder Kirschwasser" und den sogenannten geografischen Bezugnahmen wie zum Beispiel "Berliner Gin".

Veröffentlicht am
derter/shutterstock.com (Karte), Roberto Castillo/shutterstock.com (Flasche)
Voraussetzung ist, dass die Verwendung auf nationaler Ebene in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt ist. Das geplante Spirituosen-Durchführungsgesetz sollte diese Regelung enthalten. Leider musste dieses Gesetz auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Um eine länger anhaltende rechtsunsichere Situation zu vermeiden, wurde jetzt mit Zustimmung des Bundesrates § 9 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV) geändert. Danach sind geografische Bezugnahmen in Ergänzung zu Kategorie- Bezeichnungen (zum Beispiel "Bodensee- Obstler") zulässig, sofern die Phase der Herstellung, in der die fertige Spirituose ihren Charakter und ihre wesentlichen endgültigen Eigenschaften erhalten hat, am Ort oder in der Region, der oder die...
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